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Praktische Hinweise - Erwachsene

Praktische Hinweise Klinikaufenthalt

Hier finden Sie einige praktische Informationen und Hinweise für Ihren Klinikaufenthalt im ZIP.

Was muss ich mitbringen?

  • Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte, Krankenhauseinweisung sowie Ihren Befreiungsausweis, wenn vorhanden, mit.

  • Zur sicheren Medikationsplanung bringen Sie bitte Ihren Medikationsplan mit QR-Code mit sowie für drei Tage Ihre bekannten Medikamente.

  • Bitte bringen Sie Ihre Vorbefunde (psychiatrisch und somatisch) sowie ein aktuelles Labor und EKG mit.

  • In der Klinik bewegen Sie sich in normaler Alltagskleidung, so dass Sie diese mitbringen sollten.

  • Für die Bewegungstherapie sind Sportbekleidung und Turnschuhe sinnvoll. Bitte bringen Sie auch eine Trinkflasche mit.

  • Bitte bringen Sie die üblichen Utensilien zum Übernachten wie Nachtwäsche, Bade- oder Morgenmantel, Hausschuhe, Toilettenartikel sowie Hand- und Badetücher mit.

  • Für Ihren persönlichen Bedarf sind kleinere Geldbeträge sinnvol

  • Sie können natürlich alles mitnehmen, was Ihnen Freude macht wie z.B. Bücher und Zeitschriften, Handarbeiten und Spiele, Multifunktionsgeräte mit Kopfhörern.

  • Bitte teilen Sie Lebensmittelunverträglichkeiten vor Ihrem Aufenthalt Ihrer Station/Tagesklinik mit.

Was muss ich zu Hause lassen?

  • Eigene Fernseher sind in der Klinik nicht erwünscht. Auf den Stationen stehen Fernseher zur Verfügung.

  • Kostbarer Schmuck sowie Wertgegenstände oder größere Geldbeträge bitten wir Sie zu Hause zu lassen, da die Klinik für den Verlust keine Haftung übernimmt.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Wenn Sie eine Frage, ein Problem oder einen Wunsch haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege gern zur Verfügung.

Sollten Sie ein Problem mit der Klinik oder der Behandlung haben, das Sie nicht mit uns klären möchten, steht Ihnen der Ombudsmann für die Kreise Schleswig, Flensburg, Nordfriesland, Dithmarschen und Kiel zur Verfügung:

Servicenummer des Vereins Patienten-Ombudsmann/frau e.V. Telefon: 01805  235383.

Herr Matthias Leibl, katholischer Krankenhausseelsorger in Flensburg, Tel. 0461  8162060

Parken

Für Besucherinnen und Besucher finden sich auf dem Klinikgelände ausreichend Parkmöglichkeiten gegen ein Entgelt.

Anmeldung beim Patientenmanagement (stationär / teilstationär)

Bitte bringen Sie bei elektiven (geplanten) Aufnahmen die Krankenhauseinweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt mit.

Am Aufnahmetag melden Sie sich bitte bei der stationären Aufnahme in der zentralen Patientenanmeldung. 

Allgemeine Vertragsbedingungen und die Hausordnung

Hier finden Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Hausordnung in einem Dokument. Sie können die Datei einsehen und bei Bedarf als PDF herunterladen.

Datenschutz

Diese finden Sie auch auf unserer Webseite oder erhalten diese durch das Aufnahmeteam des Patientenmanagements bei Aufnahme.

Stationsordnung

Sie erhalten durch das Pflegeteam auf Ihrer Station/Tagesklinik eine Stationsordnung. Hier werden Ihnen alle Regelungen, das Wochenprogramm, Besuchszeiten und Ausgangsregelungen erläutert.

Telefon

Campus Kiel
Die zentrale Rufnummer der Klinik ist 0431 500-98008 (Pforte). Hier eingehende Anrufe können auf die Stationen weitergeleitet werden.

Campus Lübeck
Die zentrale Rufnummer der Klinik ist 0451 500-0 (Pforte). Hier eingehende Anrufe können auf die Stationen weitergeleitet werden.

Post

Sie können sich Post auf Ihre Station zustellen lassen. Die Adresse lautet:

Campus Kiel

Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
Ihr Name
Ihre Stations- und Zimmernummer

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie oder Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie
Niemannsweg 147 
24105 Kiel

Campus Lübeck

Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
Ihr Name
Ihre Stations- und Zimmernummer

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie oder Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Bitte denken Sie daran, die Post zu regeln, die zu Ihnen nach Hause kommt.

Krankenhauskosten und Abrechnung

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, rechnet die ZIP gGmbh die allgemeinen Krankenhauskosten direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung ist für jeden Patient:in, der nicht von der Zuzahlung befreit ist oder das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, eine Zuzahlung von zehn Euro je Kalendertag zu erheben. Die Zuzahlung ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, sind Sie der ZIP gGmbH gegenüber Selbstzahler:in.

Die ggf. in Anspruch genommene Wahlleistung für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wird gesondert berechnet. Die Liquidation der in Anspruch genommenen Wahlleistungen „Chefärztliche Behandlung“ obliegt der/die Chefarzt/-ärztin und erfolgt überwiegend durch ein privates Abrechnungsunternehmen. Die Behandlungskosten werden Ihnen je nach Versicherungstarif von Ihrer privaten Versicherung erstattet.

Kosten für Wahlleistungen  

Die außerhalb der Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten zur Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen.

Campus Lübeck
Unterkunft in einem Einbettzimmer – Premium189,00 € / Tag
Unterkunft in einem Zweibettzimmer – Premium89,00 € / Tag
Campus Kiel
Unterkunft in einem Einbettzimmer – Premium189,00 € / Tag
Unterkunft in einem Zweibettzimmer – Premium89,00 € / Tag
Unterkunft in einem Einbettzimmer – sep. Verpflegungspaket 70,00 € / Tag
Unterkunft in einem Zweibettzimmer – sep. Verpflegungspaket30,00 € / Tag
Unterbringung und Verpflegung einer gesunden Begleitperson
(inkl. 19% Umsatzsteuer)
45,00 € / Tag

Dieser PEPP-Entgelttarif trat am 01.04.2024 in Kraft.

Für Patientinnen und Patienten die vor dem 01.01.2025 aufgenommen wurden, gillt der alte Entgelttarif. Für alle Patientinnen und Patienten die nach dem 01.01.2025 aufgenommen wurden, gillt der Entgelttarif vom 06.01.2025.