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Begutachtung

Begutachtungen sind ein zentrales Arbeitsfeld der Forensischen Sexualmedizin und Forensischen Psychiatrie. Dabei sind vielfältige Fragestellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu bearbeiten, wie die Beurteilung der Schuldfähigkeit und Prognose bei Gewalt- oder Sexualstraftätern, die Frage der Geschlechtszugehörigkeit im Rahmen des Transsexuellengesetzes, die Frage von Kindeswohlgefährdung bei Gefahr des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Notwendigkeit einer stationären Behandlung eines Patienten in der Allgemeinpsychiatrie, oder die Einschätzung der beruflichen Restleistungsfähigkeit eines psychisch kranken Patienten.

Am ISFP übernehmen speziell ausgebildete Psychiater und Psychologen Gutachtenaufträge für Gerichte, Behörden, Versicherungen, Rententräger und andere Auftraggeber zu beinahe sämtlichen Fragestellungen aus den strafrechtlichen, zivil- und sozialrechtlichen Rechtsgebieten.

Forensische Sexualmedizin

Die Forensische Sexualmedizin beschäftigt sich mit gutachterlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang zu sexuellen Problemen stehen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20 / 21 StGB) und Prognose und freiheitsentziehenden Maßregeln (§§ 63,64 und 66 StGB) bei Sexualstraftaten

  • Fragen zur Kindeswohlgefährdung bei Gefahr des sexuellen Kindesmissbrauchs

  • Verfahren nach dem Transsexuellengesetz

Forensische Psychiatrie

Strafrecht

Strafrechtliche Fragestellungen bestimmen ganz wesentlich die öffentliche Wahrnehmung der Forensischen Psychiatrie. Denn forensisch- psychiatrische Gutachter beschreiben im Strafprozess grundlegende Merkmale einer Täterpersönlichkeit, erhellen Motive primär unverständlicher Tathandlungen und zeichnen delinquente und psychopathologische Entwicklungen nach - immer im Bemühen um eine möglichst sichere Abgrenzung von psychisch kranken und gewöhnlichen Straftätern.

Im ISFP werden Gutachten zur Fragen der Schuldfähigkeit und zur Prognose angefertigt, um die forensisch-psychiatrischen Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB sowie der §§ 63,64 und 66 zu überprüfen.

Außerdem werden im strafrechtlichen Gebiet auch Gutachtenaufträge zur Fragen der Verhandlungsfähigkeit, Zeugentüchtigkeit oder der Haft- und Vollzugstauglichkeit übernommen.

Zivilrecht

Zivilrechtliche Fragestellungen kommen in der Forensischen Psychiatrie deutlich häufiger vor als strafrechtliche Fragestellungen. Dabei werden unterschiedliche Themengebiete berührt:

  • Geschäftsfähigkeit mit ihren speziellen Unterformen Testierfähigkeit, Deliktfähigkeit und Prozessfähigkeit

  • Betreuungsrecht und zivilrechtliche Unterbringung

  • Arzthaftungsrecht

  • Familienrechtliche Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit oder zur Kindeswohlgefährdung durch (fraglich) psychisch auffällige Elternteile.
    Im ISFP werden Gutachtenaufträge zu allen genannten Bereichen und Themengebieten übernommen.

Sozialrecht

Da sich psychische und Verhaltensstörungen auf sämtliche psychosozialen Funktionen und Aktivitäten und damit auch auf die Teilhabe am beruflichen und allgemeingesellschaftlichen Leben auswirken können, hat die Forensische Psychiatrie bei sozialrechtlichen Fragestellungen einerseits Art und Ausmaß von psychischen Krankheiten und daraus resultierenden Behinderungen zu beurteilen. Andererseits muss häufig die Kausalität zwischen einem (schädigenden) Ereignis und der psychischen Verfassung geklärt werden.

Im ISFP werden Gutachten zu Fragestellungen von psychischer Krankheit und Behinderungen in den unterschiedlichen Bereichen des Sozialrechts erarbeitet, nämlich vor allem im Rentenrecht und Unfallentschädigungsrecht (Minderung der Erwerbsfähigkeit, EU-Rente) sowie im Entschädigungsrecht (Grad der Schädigungsfolgen, Begutachtungen im Rahmen des OEG).

Bitte richten Sie Gutachtenaufträge mit forensisch-psychiatrischen Fragestellungen an

Prof. Dr. med. Christian Huchzermeier

Direktor
Tel. Kiel: 0431 500-98600Fax: 98604