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Weitere Dienstleistungen

Untersuchung zur sexuellen Orientierung

Bei Unsicherheiten in Bezug auf die  sexuelle Orientierung bei Männern können im ISFP Untersuchungen durchgeführt werden. Derartige Untersuchungen können einen Beitrag dazu leisten, eine pädophile Neigung festzustellen oder auszuschließen. Die Untersuchung ist ebenfalls möglich, um eine (auf Erwachsene bezogene) heterosexuelle, bi- oder homosexuelle Orientierung festzustellen und somit eine Klärung bei Coming-out-Problemen zu erleichtern.

Bei der Untersuchung werden ein ausführliches Gespräch über den bisherigen Lebensweg (psychiatrisch-psychologische Exploration) und über die Sexualität (Sexualanamnese), standardisierte klinische Verfahren sowie ein objektives Verfahren zur Messung der sexuellen Reaktion am Penis bei unterschiedlichen Bildern mit sexuellem Inhalt (Phallographie, auch Penisplethysmographie genannt) durchgeführt. Durch die Kombination von objektiver Reaktionsmessung und der klinisch-psychiatrischen und sexualmedizinischen Anamneseerhebung lässt sich eine vergleichsweise sichere Befunderhebung erzielen. Obschon im ISFP Messungen der sexuellen Orientierung mittels der Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt wurden, befindet sich diese Methode noch im Experimentalstadium und ist als Routineverfahren für die Einzelfalldiagnostik noch nicht geeignet. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird ein ausführlicher Befundbericht  erstellt, der Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Durch die Feststellung einer pädophilen Neigung kann nicht bewiesen werden, dass ein sexueller Kindesmissbrauch begangen wurde. Andererseits kann auch durch die Feststellung einer auf Erwachsene bezogenen sexuellen Orientierung ein möglicherweise begangener Kindesmissbrauch nicht ausgeschlossen werden, da zahlreiche Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern nicht durch pädophil veranlagte Täter verübt werden.  

Die Kosten der Untersuchung können über zwei Wege erstattet werden:

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Patienten. In diesem Fall muss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vor Durchführung der Untersuchung vorliegen.

  • Kostenübernahme durch den zu Untersuchenden als Selbstzahler. In diesem Fall berechnet das Institut entsprechend dem Aufwand für die obengenannten Leistungen mit einem Stundensatz von 100 €/ h einen Betrag, welcher vor Übersendung des Berichts an die ZIP-gGmbH entrichtet werden muss.

Forensisch-psychiatrische Beratung und Gutachtenanalyse

In vielen Rechtsgebieten und für viele spezielle rechtliche Fragestellungen sind in den letzten Jahren Standards entwickelt worden, mit denen eine einheitliche Qualität für die gutachterlichen Untersuchungen, aber auch für Gutachtenerstellung und Gutachtenabfassung erzielt werden soll.

Wenn Sie im Rahmen eines Rechtsstreits Zweifel an der Güte und/oder an dem Ergebnis eines Gutachtens haben sollten, bietet das ISFP eine methodenkritische Analyse des vorliegenden Gutachtens an. Diese Analyse wird auf wissenschaftlicher Grundlage und unter Einbeziehung der fachlichen Leitlinien, aber stets ergebnisoffen durchgeführt. Im Zusammenhang damit besteht gegebenenfalls auch das Angebot, forensisch psychiatrische „Gegengutachten“ zu der Fragestellung zu erarbeiten, die der gerichtlich bestellte psychiatrische Sachverständige zu beantworten hatte.

Außerdem kann im ISFP eine fachlich fundierte forensisch-psychiatrische Beratung im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens erfolgen, z.B. um die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage oder die Chancen zur Klageabweisung für die Beklagtenseite zu bewerten.

Die Vergütung der genannten Tätigkeiten erfolgt nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).