mit Schwerpunkt Akute Traumatisierung und Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Unser Angebot richtet sich an Erwachsene ab 16 Jahren die in den letzten drei Monaten eine traumatische Erfahrung gemacht haben oder Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) beziehen und eine Behandlung oder Beratung durch unsere Traumaambulanz wünschen. Unsere Traumaambulanz mit Schwerpunkt Akute Traumatisierung und Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Psychotherapeutische Soforthilfe an und will Sie bei der Bewältigung einer traumatischen Erfahrung unterstützen, möglichst bevor eine psychische Erkrankung entsteht.
Wir behandeln folgende Störungsbilder
Was bieten wir an?
Das Angebot unserer Traumaambulanz mit Schwerpunkt Akute Traumatisierung und Opferentschädigungsgesetz (OEG) richtet sich an Menschen, die innerhalb der letzten 3 Monate eine traumatische Erfahrung gemacht haben, oder Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) beziehen. Wir bieten Ihnen eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene psychotherapeutische, sowie bei Bedarf psychiatrische und sozialarbeiterische Unterstützung an. Unser therapeutisches Angebot basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Frühbehandlung von Traumafolgestörungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das therapeutische Angebot setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
kurzfristige Terminvergabe zur Diagnostik von und ausführliche Informationen zu Symptomen, die nach einem traumatischen Ereignis auftreten können sowie zu deren Verlauf
psychotherapeutische Einzelbehandlung orientiert an der individuellen Problematik sowie aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der kognitiven Verhaltenstherapie
psychiatrische Einzelbehandlung inklusive medikamentöser Therapie bei Bedarf
Sozialberatung und Vernetzung zu anderen sozialen Einrichtungen (z.B. psychosoziale Prozessbegleitung, Schuldnerberatung, Weißer Ring etc.)
Wie erfolgt die Anmeldung?
Sollten Sie in den letzten drei Monaten eine traumatische Erfahrung gemacht haben oder Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) beziehen und eine Behandlung oder Beratung durch unsere Traumaambulanz wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Koordinator zur Vereinbarung eines Termins bzw. zur Klärung von weiteren Fragen.
Koordinator
Die Grundlage der Behandlung stellt die Überweisung durch einen Psychiater oder einen Hausarzt dar. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstkontakt eine Überweisung mit.
Wenn Ihre Behandlung im Rahmen des OEG stattfindet, bringen Sie bitte die Anerkennung des vorläufigen Anspruchs auf Heilbehandlung (§ 10 Abs. 8 Bundesverordnungsgesetz) durch das Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) mit. Auf Anfrage können Sie gerne bei der Antragsstellung auf eine vorläufige Gewährung der Heilbehandlung (§ 10 Abs. 8 Bundesverordnungsgesetz) unterstützt werden.
Weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema OEG finden Sie bei Opferberatungsstellen (z.B. Weißer Ring), oder dem Landesamt für Soziale Dienste.
Sobald wir alle Voraussetzungen für eine Behandlung bei uns mit Ihnen geklärt haben, starten wir kurzfristig mit einem Ersttermin, indem eine ausführliche Diagnostik und Beratung erfolgt und ggf. weitere Termine zur Behandlung vereinbart werden. Rechnen Sie bitte mit etwa 90 Minuten beim Ersttermin (inkl. Anmeldung, Wartezeiten etc.).
In dringenden Fällen bieten wir einen Kontakt ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dazu stellen Sie sich von 8-20 Uhr in Gebäude B 3.01 vor oder rufen die Telefonnummer 0451 500 98870 an. Zwischen 20 und 8 Uhr können Sie in Gebäude 2.01 oder unter der Telefonnummer 0451 500-98850 vorsprechen.
Was brauche ich zum ersten Termin?
Krankenkassenkarte
Überweisung vom Hausarzt
Evtl. vorliegende Vorbefunde
Evt. Anerkennung des vorläufigen Anspruchs auf Heilbehandlung (§ 10 Abs. 8 Bundesverordnungsgesetz)