Qualität im Gesundheitswesen bedeutet für uns, dass der Mensch und seine Lebensqualität im Zentrum der Behandlung stehen. Die fachlich qualifizierte und wirtschaftliche medizinische Versorgung bestimmt unser professionelles Handeln. Unser Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse bei Individuen und in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen und einen hohen Qualitätsstandard durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu gewährleisten.
Krankenhäuser, die in Deutschland nach § 108 SBG V zugelassen sind, sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitäts- und Risikomanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Dort heißt es:
(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136 bis 136b und 137d verpflichtet,
sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört.“
Standard DIN ISO 9000:2015
Hierbei orientieren wir uns an dem weltweit anerkannten Standard DIN ISO 9001:2015, der sehr praxis-, kunden- und prozessorientiert auf die Ausarbeitung von allen wichtigen Kern- und begleitenden Prozessen in unserer gemeinsamen und vielfältigen Tätigkeit am Patienten ausgerichtet ist, sowie die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen und der internen/externen Kunden im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, sicherheits- und soziale Aspekte einbezieht.
Team
Bei der Erfüllung dieser hohen Anforderungen wird die Geschäftsführung der ZIP gGmbH vom nachfolgenden QMB-Team unterstützt.
Für das ZIP in Kiel
Thomas Salzer
Für das ZIP in Lübeck
Das Qualitätsmanagementteam ist u.a. als Unterstützung der Geschäftsführung dafür zuständig, bei der Neustrukturierung von Prozessen und Arbeitsabläufen die Mitarbeiter*innen mit Fachwissen zu begleiten, um gemeinsam die hohe Qualität der Arbeit am Patienten und die dazugehörigen Service- und Verwaltungsleistungen auch unter Einbeziehung interner Audits zu erhalten und zu verbessern.
Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 müssen lt. § 137 SGB V alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses strukturierte Qualitätsberichte erstellen.
Ziele des strukturierten Qualitätsberichtes sind:
Entscheidungshilfen für Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung
Orientierungshilfen für Ärzte und Krankenkassen bei notwendigen Einweisungen von Patienten
Möglichkeit der Krankenhäuser, Leistungen und Qualität nach außen transparent darzustellen.