Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.
Ziele des strukturierten Qualitätsberichtes sind:
Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung
Orientierungshilfen für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen bei notwendigen Einweisungen von Patientinnen und Patienten
Möglichkeit der Krankenhäuser, Leistungen und Qualität nach außen transparent darzustellen
Weiterführende Informationen zum Thema „Was die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten und wie sie sich nutzen lassen“ finden Sie hier.