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Qualitätsberichte

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.

Ziele des strukturierten Qualitätsberichtes sind:

  • Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung

  • Orientierungshilfen für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen bei notwendigen Einweisungen von Patientinnen und Patienten

  • Möglichkeit der Krankenhäuser, Leistungen und Qualität nach außen transparent darzustellen

Weiterführende Informationen zum Thema „Was die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten und wie sie sich nutzen lassen“ finden Sie hier.