Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht es, medizinische Informationen sicher zu speichern und behandelnden Einrichtungen bereitzustellen.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten besteht die Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).
Gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V verweisen wir auf die Patienteninformation der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), die auf der Internetseite des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) bereitgestellt wird.
Dokumente
- Patienteninformation zur elektronischen Patientenakte (ePA) (PDF)
- Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz (PDF)
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) finden Sie auf der Website des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH).
