Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren, haben Besucherinnen und Besucher ab sofort keinen Zutritt zum Klinikum!
Aktuelle Besucherregelung
Folgende Ausnahmen gelten nur mit Anmeldung über den Sicherheitsdienst oder Empfang:
Vater oder Mutter eines kranken Kindes
Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
Bei dringenden medizinischen Gründen (Dies muss der Angehörige/Besucher vorab telefonisch mit dem Stationsteam klären)
Warum das alles?
Aufgrund der derzeitigen Lage müssen wir das Infektionsrisiko für unsere Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter allen Umständen minimieren: Denn im ZIP liegen viele schwer kranke und immungeschwächte Menschen. Außerdem wollen wir vermeiden, dass unsere Ärzte und Pflegekräfte ausfallen, weil sie sich bei Besuchern angesteckt haben.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin in allen Gebäuden des UKSH.
Termine in der Ambulanz und Begleitpersonen

Ein Termin in der Ambulanz
Wenn Sie nicht von uns kontaktiert wurden, findet Ihr Termin statt!
Begleitperson
Bitte beachten Sie, dass nur in Ausnahmefällen und vorheriger Anmeldung eine Begleitung möglich ist, um die Gefahr von Ansteckung und Ausbreitung von Infektionen zu verringern.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die bekannten Hygieneempfehlungen.
Wir bitten um Verständnis für diese sehr strengen Regelungen. So tragen Sie dazu bei, die Gefahr von Ansteckung und Ausbreitung von Infektionen zu verringern.
Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet oder besonders betroffenen Regionen laut RKI befanden, ist das Betreten des Klinikgebäudes untersagt!
Bitte beachten
Bitte kommen Sie zum Quartalsbeginn auch weiterhin über die zentrale Patientenaufnahme und gehen Sie nicht direkt in die Ambulanz.
Schließung von Kantinen und Cafeterien für die Öffentlichkeit
Coronavirus COVID-19 / SARS-CoV-2

Schließung von Kantinen und Cafeterien für die Öffentlichkeit
Wir bitten um Ihr Verständnis: Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus verfügt das Gesundheitsministerium die Schließung von Kantinen und Cafeterien für die Öffentlichkeit.
Regeln zum Infektionsschutz
Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus möglichst zu vermeiden, gelten die gleichen Empfehlungen wie für Influenza und andere Atemwegserkrankungen, vor allem:
Abstand halten zu anderen Menschen (mindestens 1,5 Meter)
Gute Händehygiene (längeres Einseifen beim Händewaschen; möglichst nicht ins Gesicht fassen)
Husten- und Nies-Etikette (nicht in die Hand, sondern in ein Taschentuch husten oder niesen; andernfalls in die Armbeuge)
Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird für bestimmte Situationen im öffentlichen Raum empfohlen, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern. Es schützt andere Menschen vor feinen Tröpfchen oder Aerosolen, die beim Sprechen oder Husten ausstoßen werden, und die als Hauptübertragungsweg der Coronaviren gelten. Infizierte können Coronaviren unwissentlich übertragen, noch bevor sie selbst Krankheitsanzeichen verspüren. Daher ist auch für Personen ohne Symptome das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Fremdschutz so wichtig.
Um unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, ist in allen Gebäuden des ZIP das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Impfungen
Aktuell gibt es leider noch keinen verfügbaren Impfstoff gegen das Coronavirus. Die Saisonale Influenza (Virusgrippe) ruft ähnliche Symptome wie SARS-CoV-2 hervor; die Impfung gegen Influenza mit dem aktuellen Vierfachimpfstoff wird empfohlen. Unabhängig von dem persönlichen Schutzeffekt trägt die Impfung zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle und Belastungen von Gesundheitseinrichtungen bei. Es wird empfohlen, auch den eigenen aktuellen Impfstatus überprüfen zu lassen, beispielsweise in Bezug auf Masern, Diphterie, Polio, Röteln (z.B. beim Hausarzt). Für Personen über 60 Jahre ist auch die Impfung gegen Pneumokokken zu empfehlen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Zu aktuellen Fragen hat das Land Schleswig-Holstein ein Bürgertelefon eingerichtet: Tel.: 0431 797 000 01.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter Tel.: 116 117 erreichbar