Wie erfolgt die Anmeldung?

Sollten Sie in den letzten drei Monaten eine traumatische Erfahrung gemacht haben oder Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetz (OEG)  beziehen und eine Behandlung oder Beratung durch unsere Traumaambulanz wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Koordinator zur Vereinbarung eines Termins bzw. zur Klärung von weiteren Fragen.

Koordinator

Die Grundlage der Behandlung stellt die Überweisung durch einen Psychiater oder einen Hausarzt dar. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstkontakt eine Überweisung mit.

Wenn Ihre Behandlung im Rahmen des OEG stattfindet, bringen Sie bitte die Anerkennung des vorläufigen Anspruchs auf Heilbehandlung (§ 10 Abs. 8 Bundesverordnungsgesetz) durch das Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) mit. Auf Anfrage können Sie gerne bei der Antragsstellung auf eine vorläufige Gewährung der Heilbehandlung (§ 10 Abs. 8 Bundesverordnungsgesetz) unterstützt werden.

Weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema OEG finden Sie bei Opferberatungsstellen (z.B. Weißer Ring), oder dem Landesamt für Soziale Dienste.

Sobald wir alle Voraussetzungen für eine Behandlung bei uns mit Ihnen geklärt haben, starten wir kurzfristig mit einem Ersttermin, indem eine ausführliche Diagnostik und Beratung erfolgt und ggf. weitere Termine zur Behandlung vereinbart werden. Rechnen Sie bitte mit etwa 90 Minuten beim Ersttermin (inkl. Anmeldung, Wartezeiten etc.).

In dringenden Fällen bieten wir einen Kontakt ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dazu stellen Sie sich von 8-20 Uhr in Gebäude B 3.01 vor oder rufen die Telefonnummer 0451 500 98870 an. Zwischen 20 und 8 Uhr können Sie in Gebäude 2.01 oder unter der Telefonnummer 0451 500-98850 vorsprechen.