Das eingerichtete Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert einen transpatenten und vertrauensvollen Umgang mit Hinweisen auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten.
Das eingerichtete Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert einen transpatenten und vertrauensvollen Umgang mit Hinweisen auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten.